Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Allgemeines
a) Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen über www.geschmacksRaum.de zwischen geschmacksRaum, betrieben von Gesina Ottner, Mühldorfer Str. 72, 84419 Schwindegg (im Folgenden: geschmacksRaum genannt) und seinen Kunden in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Entgegenstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
b) Vertragsvereinbarung
Vertragssprache ist deutsch. Kunden können nur Unternehmer i.S.v. § 14 BGB sein. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern findet nicht statt.
c) Vertragsschluss
Der Vertrag kommt durch individuelle Vereinbarung (Antrag/Annahme) zwischen geschmacksRaum und dem Kunden zustande.
§ 2 Leistung
a) Allgemeines
geschmacksRaum ist eine Internet-Plattform auf der neben gastronomischen Einrichtungen, Clubs und Eventlocations auch Design, Kunst und ausgefallene Handwerkskünste in ansprechender Form präsentiert wird. geschmacksRaum bietet neben der Erstellung der Internet Präsentation auch die Plattform, um diese in einem stilvollen Rahmen einer großen Anzahl von Interessenten zugänglich zu machen. Hierbei ist geschmacksRaum auf die Zurverfügungstellung der erforderlichen Angaben durch den Kunden angewiesen.
b) Leistungserbringung
geschmacksRaum ist berechtigt den Vertrag bzw. Teile des Vertrages durch Dritte erfüllen zu lassen.
c) Annahmeverzug
Gerät der Kunde mit der Abnahme der Leistung in Verzug, ist geschmacksRaum nach Setzung einer angemessenen Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz wegen Verzug oder wegen Nichterfüllung zu beanspruchen. Während des Annahmeverzugs trägt der Kunde die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung.
§ 3 Freigabe/Abnahme
Der Kunde ist verpflichtet, das vertragsmäßig hergestellte Werk (Präsentation oder Anzeige) nach der Zugänglichmachung durch geschmacksRaum, auf der Internetplattform www.geschmacksRaum.de abzunehmen bzw. freizugeben. Kleinere Mängel, die die Präsentation oder Anzeige nicht beeinträchtigen, sowie nicht offensichtliche Mängel, berechtigen den Kunden nicht, die Freigabe/Abnahme zu verweigern. Die Freigabe/Abnahme kann erfolgen durch:
a) ausdrückliche Erklärung des Kunden, dass er das Werk als in der Hauptsache vertragsgemäße Leistung anerkennt oder
b) verstreichen lassen einer von geschmacksRaum gesetzten angemessenen Frist, die Abnahmeerklärung abzugeben.
§ 4 Laufzeit und Zahlung
a) Vertragslaufzeit
Die Laufzeit der Verträge beträgt zwölf Monate. Der Vertrag verlängert sich um weitere zwölf Monate, es sei denn der Kunde widerspricht der Vertragsverlängerung spätestens 14 Tage vor Ablauf der Laufzeit. Der Widerspruch bedarf zu seiner Wirksamkeit der Textform und hat daher z.B. per E-Mail, Brief oder Fax zu erfolgen. Soweit der Vertragsbeginn nicht auf einen Monatsersten fällt, so verlängert sich die erste Laufzeit um die Anzahl der Tage bis zum auf den Vertragsbeginn folgenden Monatsersten.
b) Kündigung
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unbenommen. Die Kündigung bedarf zu Ihrer Wirksamkeit der Textform und hat per E-Mail, Brief oder Fax zu erfolgen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn gegen wesentliche Vertragspflichten, wie diese in den vorliegenden AGB geregelt sind, verstoßen wird. Im Falle einer Kündigung aus wichtigem Grund ist geschmacksRaum berechtigt, die Dienste sofort zu sperren sowie hinterlegte Inhalte sofort zu löschen.
c) Zahlungsverzug
Der Kunde gerät mit der Zahlung in Verzug, wenn die Zahlung nicht innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Rechnung bei geschmacksRaum eingeht. Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank berechnet. Sollte der Kunde mit seinen Zahlungen in Verzug geraten, so behält sich geschmacksRaum vor, Mahngebühren in Höhe von 2,50 Euro in Rechnung zu stellen. Die Geltendmachung eines darüber hinaus gehenden Schadensersatzes bleibt unbenommen. Dem Kunden verbleibt die Möglichkeit nachzuweisen, dass geschmacksRaum kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
d) Zurückbehaltungsrecht
Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts steht dem Kunden nur für solche Gegenansprüche zu, die fällig sind und auf demselben rechtlichen Verhältnis wie die Verpflichtung des Kunden beruhen.
§ 5 Verantwortung des Kunden
a) Mitwirkungspflicht und Garantie des Kunden
Dem Kunden obliegt es, geschmacksRaum in jeder Hinsicht bei der Leistungserbringung zu unterstützen. Dies betrifft insbesondere die Bereitstellung entsprechender Unterlagen und Informationen. Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass die von ihm gelieferten Daten, Bilder und Texte gesetzeskonform sind und keine Rechte Dritter verletzen. Der Kunde bestätigt mit der Übertragung von Daten, Texten und Bildern, die urheberrechtlichen Bestimmungen eingehalten zu haben. Insbesondere darf der Kunde nur Material zur Verfügung stellen deren Urheber er selbst ist oder für deren Verbreitung er eine wirksame Erlaubnis hat.
b) Verwendung der Daten durch geschmacksRaum
geschmacksRaum ist berechtigt, mit den erstellten Präsentationen und übermittelten oder eigens gestalteten Anzeigen bzw. den übermittelten Daten und Teilen der Daten für die Internet-Plattform www.geschmacksRaum.de und das Magazin geschmacksRaum zu werben und Dritten zu diesem Zweck die Daten und Inhalte zu übermitteln. Der Kunde überträgt geschmacksRaum die für diesen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte.
c) Freistellung
Der Kunde verpflichtet sich, geschmacksRaum von allen Ansprüchen Dritter einschließlich angemessener bzw. gesetzlich festgelegter Kosten zur Rechtsverfolgung freizustellen, die auf einer Verletzung der Pflichten des § 5a oder auf nicht vertragsgemäßen, missbräuchlichen und/oder rechtswidrigen Nutzung durch den Kunden oder vom Kunden zur Verfügung gestellte Inhalte beruhen. Der Kunde unterstützt geschmacksRaum bei der Abwehr dieser Ansprüche, insbesondere durch das Zur-Verfügung-Stellen sämtlicher, zur Verteidigung erforderlicher Informationen. Der Kunde ist zum Ersatz des Schadens verpflichtet, der geschmacksRaum durch die erfolgreiche Durchsetzung solcher Ansprüche seitens Dritter entsteht.
d) Dritte
geschmacksRaum ist nicht für Leistungen und Dienste, die sich außerhalb seines Einflussbereiches befinden, verantwortlich. Soweit von dem Kunden Musik oder Bildmaterial zur Verwendung in den Werken gewünscht wird, kann geschmacksRaum entsprechende Lizenzen im Namen und Auftrag des Kunden auf dessen Kosten erwerben oder selbst erstellen. In diesem Fall gelten die weiteren Lizenzbedingungen des jeweiligen Lizenzgebers.
§ 6 Weiterentwicklung der Dienstleistung / Verfügbarkeit
geschmacksRaum ist bemüht, seine Leistungen an aktuelle technische Entwicklungen und aktuelle Marktentwicklungen anzupassen. geschmacksRaum behält sich daher Änderungen der vereinbarten Leistungen vor, soweit solche Änderungen nicht die Kernleistungen beeinträchtigen und unter Berücksichtigung der Interessen des Vertragspartners für diesen zumutbar sind. Die Datenbank wird im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten unter Berücksichtigung der Interessen der Nutzer gewährleistet, wobei zeitweilige und vorübergehende Beschränkungen im zumutbaren Rahmen möglich sind (z.B. Serverwartung, technische Störungen). Die Wahl des Servers, der zur Sicherung und Bereitstellung der verbundenen Inhalte und Daten verwendet wird, obliegt ausschließlich geschmacksRaum.
§ 7 Gewährleistung
a) Allgemein
Es bestehen gesetzliche Gewährleistungsrechte. Ein Gewährleistungsanspruch kann nur hinsichtlich der Beschaffenheiten der Ware entstehen, zumutbare Abweichungen in den ästhetischen Eigenschaften der Ware unterfallen nicht dem Gewährleistungsanspruch. Insbesondere hinsichtlich der Beschreibungen, Darstellungen und Angaben in den Angeboten von geschmacksRaum, Prospekten, Katalogen, auf der Website und sonstigen Unterlagen kann es zu technischen und gestalterischen Abweichungen kommen (z.B. Farbe, Gewicht, Abmessung, Gestaltung, Maßstab, Positionierung o.ä.), soweit diese Änderungen für den Kunden zumutbar sind. Solche zumutbaren Änderungsgründe können sich aus handelsüblichen Schwankungen und technischen Produktionsabläufen ergeben. Soweit zusätzlich zu den Gewährleistungsansprüchen Garantien gegeben werden, sind die genauen Bedingungen jeweils beim Produkt zu finden. Mögliche Garantien berühren die Gewährleistungsrechte nicht. Der Kunde ist dazu verpflichtet, geschmacksRaum die mangelhafte Ware zum Zwecke der Nacherfüllung zur Verfügung zu stellen.
b) Gewährleistungsanspruch
Im Falle eines Mangels leistet geschmacksRaum nach eigener Wahl die Nacherfüllung in Form der Mangelbeseitigung oder der Neulieferung. Dabei geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder Verschlechterung der Sache bereits mit Übergabe an die zum Transport bestimmte Person auf den Kunden über. Der Kunde muss offensichtliche Mängel unverzüglich und nicht offensichtliche Mängel unverzüglich nach Entdeckung in Textform anzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Kunden trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
c) Rechte bei unwesentlichem Mangel
Beim Vorliegen eines nur unwesentlichen Mangels steht dem Kunden unter Ausschluss des Rücktrittsrechts lediglich das Recht zur angemessenen Minderung des Kaufpreises zu.
d) Schadensersatz für Mängel
Für Schäden, die auf eine unsachgemäße Behandlung oder Verwendung zurückzuführen sind, wird keine Gewähr geleistet. Auf den nachfolgenden Haftungsausschluss wird ausdrücklich hingewiesen.
e) Verjährung
Für gebrauchte Waren ist die Gewährleistung ausgeschlossen und für Neuwaren beträgt diese 1 Jahr. Ausgenommen hiervon ist der Rückgriffsanspruch nach § 478 BGB. Die Verkürzung der Verjährung schließt ausdrücklich nicht die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit aus. Auch die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben hiervon unberührt.
§ 8 Werbeanzeigen, Verantwortung
a) Zustandekommen des Werbeauftrags
Es besteht die Möglichkeit im Magazin von geschmacksRaum Werbung zu schalten. Hierfür ist ein individueller Vertragsschluss erforderlich. Die Werbeanzeige des Kunden wird dann, sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde, nur in der nächsten Ausgabe des Magazins abgebildet. geschmacksRaum behält sich vor, bestimmte Werbeanzeigen abzulehnen, wenn diese nicht mit dem Konzept des Magazins vereinbar sind. Der Vertragsschluss erfolgt unter der aufschiebenden Bedingung, dass die Mindestanzahl an Werbeanzeigen für das Magazin erreicht wird.
b) Verantwortung
Der Kunde trägt die Verantwortung für den Inhalt der Werbemittel sowie dafür, dass durch die Werbemittel Rechte Dritter nicht verletzt werden. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass er für die übermittelten Dateien, Bilder und Informationen die entsprechenden Rechte innehat. geschmacksRaum trifft keine Pflicht zur Überprüfung der Werbemittel in Bezug auf die Vereinbarkeit mit den jeweils aktuell geltenden, gesetzlichen Bestimmungen. Der Kunde hat geschmacksRaum von Ansprüchen Dritter freizustellen, die diesem aus der Ausführung des Auftrags erwachsen. Es gilt zudem § 5 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
c) Platzierung und Inhalt
Die konkrete Platzierung der Werbung an einer bestimmten Stelle im Magazin kann, sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde, nicht zugesichert werden. Der Kunde hat sich für seine Werbeanzeige an die gestalterischen Vorgaben und Mindestanforderungen von geschmacksRaum zu halten und die erforderlichen Unterlagen, Informationen und Bilder rechtzeitig bereitzustellen. Insbesondere müssen Bildaufnahmen in ausreichender Auflösung übermittelt werden. Bei der Abbildung im Magazin kann es zudem zu technischen und gestalterischen Abweichungen kommen (z.B. Farbe, Druckqualität, Maßstab, Positionierung o.ä.), soweit diese Änderungen für den Kunden zumutbar sind. Solche zumutbaren Änderungsgründe können sich aus handelsüblichen Schwankungen und technischen Produktionsabläufen ergeben. Sofern der Kunde seine Unterlagen nach Beendigung des Vertrages zurückerhalten möchte, bittet geschmacksRaum um entsprechenden Hinweis.
§ 9 Haftung
a) Haftungsausschluss
geschmacksRaum sowie ihre gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen haften unter nachstehendem Vorbehalt nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit betrifft die Haftung nur die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, folglich solcher Pflichten, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist. Dabei beschränkt sich die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Im Falle eines grob fahrlässigen Verstoßes gegen nicht wesentliche Vertragspflichten haftet geschmacksRaum ebenfalls nur in Höhe des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens.
b) Haftungsvorbehalt
Der vorstehende Haftungsausschluss betrifft nicht die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Auch die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben vom Haftungsausschluss unberührt.
§ 10 Schlussbestimmungen
a) Gerichtsstand
Als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag wird der Geschäftssitz von geschmacksRaum vereinbart, sofern der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
b) Rechtswahl
Soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen nach dem Heimatrecht des Kunden entgegenstehen, gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts als vereinbart.
c) Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Gültigkeit der übrigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht.